Wann macht ein ambulantes Clearing Sinn? Erstens kommt es zum Tragen, wenn Sie als Jugendamtsmitarbeiter*in beim Erstkontakt einen Bedarf erkennen und gleichzeitig, aufgrund einer vorhandenen Vielschichtigkeit eine Unübersichtlichkeit in der Ausgestaltung der Hilfe besteht.
Zweitens, erscheint es sinnvoll, wenn der Adressat der Hilfe bereits länger unterstützt wird und die bisherigen Jugendhilfeangebote scheinbar stagnieren.
Drittens, wenn im Fall bereits eine teil- oder vollstationäre Unterbringung des Kindes stattfand und ein Clearing beleuchten soll, ob eine Rückkehr in den familiären Haushalt möglich und sinnvoll ist.
Nach unserem Verständnis handelt es sich bei einem Clearing um ein diagnostisches Verfahren, das sich an Kinder, Jugendliche und deren Familien richtet. Der Clearingprozess ist im Normalfall zeitlich auf eine Dauer von sechs Wochen begrenzt. Nach der sechs-wöchigen Clearingphase findet gemeinsam mit der Familie ein Hilfeplangespräch zur Vorstellung der Ergebnisse statt.
Der Prozess besteht einerseits aus Explorationen in der Familie und deren sozialem Umfeld, und andererseits standardisierten Testverfahren und Verhaltensbeobachtung.
Gerne formulieren wir mit Ihnen gemeinsam die Clearingfragen.
Wir freuen uns auf ihre Anfrage!
(Verfasser unbekannt)
Unser Auftrag im Rahmen eines Clearingprozesses ist die Beantwortung einer oder mehrerer Clearingfragen, welche zuvor im Hilfeplan festgelegt wurden.
In der sechs-wöchigen Clearingphase wird ein Clearingbericht erstellt. Dieser wiederum anhand der Darstellung der diagnostischen Ergebnisse, die anfänglich gestellte Clearingfrage beantwortet. Ergänzend erfolgt eine Empfehlung weiterer Hilfsangebote und Verfahrensweisen in der Arbeit mit der Familie. Ziel ist der Jugendamtsmitarbeiter*in eine Grundlage zu geben auf dieser sie die weitere Hilfeplanung vornehmen kann.